Probetraining buchen

AGBs

1. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen (z. B. Saunabetrieb, Clubräume, Sporträume) in das Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH aufgenommen. Ein Beratungsgespräch wurde separat absolviert. Die Einrichtungen wurden besichtigt.
2. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den aushängenden Öffnungszeiten zu nutzen. Änderungen im Kursplan werden an den Infowänden oder auf der Homepage mitgeteilt. Änderungen oder Kursausfälle berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung oder Kürzung des vereinbarten Beitrags. Sonderregelungen nur nach schriftlicher Vereinbarung. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten. Das Mitglied erkennt die veröffentlichte Hausordnung an. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
3. Der Zutritt ist nur durch einen Trainingstransponder möglich, ohne Transponder ist kein Zutritt möglich. Bei Verlust des Transponders muss, für weitere Eintritte, seitens des Mitglieds ein Transponder für 29,90€ erworben werden.
4. Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH berechtigt zu keiner Reduktion oder gar Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Dies gilt auch für behördlich angeordnete Schließzeiten.
5. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilbeträgen per Einzugsverfahren zu entrichten. Sollte das Mitglied mit 2 Raten in Verzug kommen, wird der gesamte noch offenstehende Beitrag sofort fällig, zzgl. Mahnkosten.
6. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn die Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (Höhere Gewalt etc.) ihre Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann. Bei Umzug, weiter als 25 km Entfernung, ist eine Kündigung zum Ende des Monats, an dem der Umzug stattgefunden hat, möglich. Nachweis durch Ummeldebestätigung.
7. Die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedsvereinbarung können von der Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter GmbH auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung der Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
8. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände auf eigene Gefahr in den dafür vorgesehenen Schränken unterzubringen und abzuschließen.
9. Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
10. Die angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft EDV-technisch gespeichert und verarbeitet und können gegebenenfalls an einen Anwalt oder ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben werden.
11. Für Schäden, welche ein Kunde im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen der Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlagen und Geräte entstehen, haftet weder die Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH noch ihr Personal. Die Benutzung der Geräte und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
12. Die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge sind maximal zulässig i.H.v. 10% des bislang bezahlten Beitrages, jedoch erstmals sechs Monate nach Vertragsbeginn. Die Erhöhung des Beitrages wird zwei Monate im Voraus durch das Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH durch Aushang angekündigt. In der Erhöhung sowie den dann geltenden Mitgliedsbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) von derzeit 19 % enthalten. Im Falle der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ist die Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH unabhängig von vorgenannter Regelung berechtigt, diese Erhöhung an den Teilnehmer weiterzugeben und den Mitgliedsbeitrag mit Datum der Änderung der Mehrwertsteuererhöhung entsprechend anzupassen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer durch den Gesetzgeber ist daher ausschließlich als Vertragsanpassung zu werten und nicht als Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Sinne dieser Ziffer.
13. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH wird in Schriftform abgeschlossen. Jegliche Abänderungen bedürfen ebenfalls der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14. Gerichtsstand ist der Sitz der Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH, soweit gesetzlich zulässig. Die Gymnasion Fitness- und Gesundheitscenter Rastatt GmbH ist berechtigt, das Mitglied an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

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